| Info - Bootskennzeichen |
|
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Bei Antragstellung müssen die Eigentumsverhältnisse "glaubhaft" nachgewiesen werden. Dies erfolgt in aller Regel durch Vorlage eines Kaufvertrages. Die wichtigsten technischen Daten wie Abmessungen und Motorangaben sind anhand von Herstellerunterlagen, Gutachten, Bootsbriefe o.ä. nachzuweisen. Wie ist das Kennzeichen anzubringen? Das Kennzeichen muss * in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern * dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund * aussen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs angebracht sein. Zusätzlich darf D als Nationalitätenkennzeichen verwendet werden. Ab wann gilt die Regelung? Kennzeichnungspflicht ist ab 1. März 1995 stufenweise in Kraft getreten. Sie gilt inzwischen seit dem 1. Mai 1997 uneingeschränkt für alle der Verordnung unterliegenden Fahrzeuge. Was geschieht mit ungültigen Kennzeichen? Der Eigentümer muss ein ungültiges oder ungültig gewordenes Kennzeichen unverzüglich entfernen oder unkenntlich machen. Dies gilt auch für abgemeldete Kleinfahrzeuge. Mehr unter www.elwis.de (Freizeitschifffahrt)
Amtliche Bootskennzeichnung - Bootskennzeichnung - Bootskennzeichen - Heimathafen Aufkleber - Bootsschriften - Boot Schrift - Kennzeichen Boot - Bootsbeschriftung - Boots Schriften - Kennzeichnung Boot - Bootsnamen - Boots Namen - Schriften für das Boot - Kennzeichen Pflicht - Kennung Boot - Klebebuchstaben Boot - Bootsbeschriftung - Klebebuchstaben Kennung - Bootskennzeichen Klebebuchstaben - Buchstaben Boot - Bootsnamen Klebebuchstaben |
|||||||